Es gibt zwei Arten von Probetexten. Die einen sind kostenlos die anderen werden vergütet. Welcher Text fällt aber nun unter welche Kategorie?
Neue Auftraggeber möchten oft einen oder mehrere Probetexte, um sich ein Bild vom Schreibstil des Texters zu machen. Das ist völlig legitim, denn er möchte ja nicht die Katze im Sack kaufen.
Nehmen wir an, der potenzielle Auftraggeber möchte Sie für ein Ratgeberportal verpflichten. Hier gibt es diverse Kategorien wie Lifestyle, Wohnen, Gesundheit, Kindererziehung usw. Er möchte gerne Probetexte von Ihnen, um festzustellen, für welche der Kategorien Sie geeignet sind, oder ob Ihr Schreibstil dem des Portals entspricht. Er hat nun die Wahl sich entweder Probetexte in den entsprechenden Kategorien anfertigen zu lassen, oder sich von Ihnen bereits geschriebene Arbeiten anzuschauen.
Exklusive Probetexte gewünscht? Natürlich nur gegen Probebezahlung!
Lässt ein Auftraggeber also Probetexte anfertigen, können Sie dafür eine Vergütung verlangen. Denn Sie investieren Ihre Zeit und Ihr Fachwissen. Er möchte eine Leistung und muss natürlich auch dafür zahlen. Beispiel: Ein potenzieller Auftraggeber bestellt ein bis fünf Probetexte, die nach seinen Angaben angefertigt werden sollen. Er gibt Ihnen Thema und Keywords, sowie Formatierung usw. vor. Sie schreiben die Texte nach seinen Angaben, erbringen also Leistung. Eine Leistung, die selbstverständlich vergütet wird. Denn immerhin kann er diese Texte verwenden.
Kostenlose Probetexte zur Ansicht, ohne weitere Verwendung
Anders verhält es sich, wenn ihm bereits fertige Probetexte genügen, die Sie für einen anderen Auftraggeber bereits angefertigt hatten. Diese stehen im Netz und können daher nicht noch einmal verwendet werden, weil dadurch Duplikate Content entstehen würde. Sind also nur zur Ansicht. Diese Art von Probetexten ist umsonst, denn sie wurden ja bereits vergütet und verwendet.
Wer verdient an kostenlosen, aber extra geschriebenen Probetexten?
Es gibt aber auch Auftraggeber, die sich Probetexte anfertigen lassen und erst nach Zustandekommen der Zusammenarbeit diese bezahlen möchten. Wer garantiert Ihnen, dass er sich die Texte nicht anfertigen lässt, um dann zu sagen: „Vielen Dank, aber die Texte entsprechen nicht unserem Stil!“ ?
Er hat nun Texte, die er verwenden könnte, umsonst erhalten. So lassen sich übrigens Webseiten völlig kostenlos mit Content füllen. Ein durchaus lukratives, aber unseriöses Geschäft!
Merke!
Probetexte anfertigen = Vergütung, vorhandene Texte zur Ansicht = kostenlos. Weisen Sie den potenziellen Auftraggeber aber bei den kostenlosen Probetexten explizit darauf hin, dass er sie nicht verwenden darf. Sonst haben Sie das Nachsehen und erlangen einen schlechten Ruf.
Probetexte sind wie Probearbeiten, oder wie Probezeiten in einem Betrieb anzusehen. Arbeiten Sie für einen Arbeitgeber in der Probezeit auch umsonst?
Wenn Sie mehr über Texte, Probetexte und andere Texte erfahren möchten, folgen Sie doch unserem Blog bequem per Email. Dazu können Sie sich rechts (Follow Blog) anmelden.
Papillon-Texte
Nov 23, 2011 @ 11:56:56
Sie haben so recht, Frau Dülk. Noch eine Möglichkeit: Wenn der Job gar so interessant klingt, dass man doch einen kostenlosen schreibt, einfach den Text in seinem Blog oder anderswo veröffentlichen oder zum Verkauf anbieten. Zur Not etwas umschreiben. Meist gibt man sich bei Probetexten besonders viel Mühe, also sind sie repräsentativ. Aber dies alles nur, wenn sich das ‚kostenlos‘ nicht vermeiden lässt..
Anja
Dez 20, 2011 @ 18:29:45
Was ist denn eine Probebezahlung? Klingt so nach Umtauschgarantie bzw. Geld-zurück-Garantie 😀
Ach ja, normalerweise wird eine Probezeit vom Arbeitgeber schon vergütet. Will er nicht entlohnen, nennt sich das „Schnupperpraktikum oder Probearbeiten“. 😀
LG
Anja